Informationen zum Kircheneintritt

An wen muss ich mich wenden, wenn ich wieder in die Kirche eintreten will?

Es gibt verschiedene Möglichkeiten: Entweder Sie wenden sich an die Pfarrerin, den Pfarrer Ihres Vertrauens, an das Pfarramt an Ihrem Wohnort oder an die nächste Kircheneintrittsstelle.

Wie verläuft ein Kircheneintritt?

In einem Gespräch mit der Pfarrerin oder dem Pfarrer können Sie alles ansprechen, was Sie rund um Kirche und Gemeinde, um Glaubens- oder Lebensfragen herum bewegt. Ihre Gründe des Kirchenaustritts haben genauso Platz wie Ihre Motivation zum Eintritt. Das Eintrittsgespräch fällt unter die Schweigepflicht der Pfarrerin oder des Pfarrers. Mit Ihrer Unterschrift auf dem Eintrittsformular wird der Kircheneintritt gültig.

Was, wenn ich nicht getauft bin?

Voraussetzung für die Aufnahme in die evangelische Kirche ist die Taufe. Wenn Sie noch nicht getauft sind, nehmen Sie bitte Kontakt mit Ihrer Ortspfarrerin, Ihrem Ortspfarrer oder der nächsten Kircheneintrittsstelle auf. Dort können Sie klären, wie eine geeignete Vorbereitung auf die Taufe aussehen kann. Die Taufe geschieht in einem Gottesdienst.

Was ist, wenn ich einer anderen christlichen Gemeinde angehöre und nun evangelische werden möchte?

Vor dem Eintritt in die evangelische Kirche steht zunächst der Austritt aus der Kirche oder Gemeinschaft, der Sie bisher angehören. Gründe müssen Sie dabei nicht angeben. Die zuständigen staatlichen Stellen (Standesamt) verlangen dafür Ihren Personalausweis und eine Verwaltungsgebühr. Anschließend nehmen Sie Kontakt zu uns auf.

Welche Unterlagen benötige ich?

Zum Wiedereintritt bringen Sie bitte Ihre Taufurkunde (ersatzweise: Konfirmationsurkunde), Ihre Austrittsbescheinigung und Ihren Personalausweis mit.

Mehr Informationen finden Sie unter: Eintritt in die evangelische Kirche

Ansprechpersonen

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